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Der erste Weg führt zum Facharzt, in den meisten Fällen ein Rheumatologe oder ein Orthopäde. Dieser sollte den Kurantrag ausstellen, da ein Kurantrag vom Facharzt die Chance auf die Bewilligung erhöht. Also auf zum Facharzt!
Innerhalb von fünf Jahren können zwei Kuraufenthalte bewilligt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew jährlich eine Kur als freiwillige Leistung vom Versicherungsträger bewilligt bekommen. Wenn die gesetzlich vorgesehenen Fristen (2 Mal in 5 Jahren) unterschritten werden, muss Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung enthalten. Darüber hinaus besteht immer noch die Option, einzelne ambulante Therapien wahrzunehmen oder private Kur-Aufenthalte zu planen.
Wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.
Vertragshäuser für die stationäre Kur gibt es in Österreich für die Österreichischen Sozialversicherungsträger ÖGK, SVS, PVA, BVAEB und KFA.
Bewilligt werden kann zwei Mal alle fünf Jahre ein stationäres Heilverfahren (Ausnahme: unter bestimmten Voraussetzungen bei Morbus Bechterew 1 x im Jahr, freiwillige Leistung des Sozialversicherungsträgers) und zwischen diesen stationären Kuren auch ein Kurkostenzuschuss oder Therapien auf Verordnungsschein für ambulante Therapien. Damit können die Gasteiner Heilmittel auch jährlich genutzt werden, was der Gesundheit besonders zuträglich ist.
Ein Antrag auf Kur wird am besten von einem Facharzt ausgestellt.
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Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten können jedoch die Rechnung für die ärztlich verordneten Anwendungen einreichen. Je nach Tarifvereinbarungen ist eine Erstattung als physikalische Therapie möglich. Da immer mehr Krankenkassen auch auf Prävention setzen, wird ein Kuraufenthalt in Gastein oft unterstützt und ein Teil der Kosten rückerstattet.
Sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen und geleisteten Eigenanteile können bei der Einkommensteuererklärung bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Auch die Unterkunft kann abgesetzt werden, wenn die Unterbringung auf der Rechnung als Kuraufenthalt deklariert ist.
Wesentlicher Bestandteil eines Kurantrages ist die umfangreiche medizinische Begründung für eine Kur durch einen Facharzt. Ein erster Schritt bei einer Ablehnung ist also, den Kurantrag auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuell vom Facharzt ergänzen zu lassen.
Der Facharzt kann außerdem mit dem Chefarzt in Kontakt treten, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise über die Wirksamkeit, Effektivität und das Kosten-Nutzen-Verhalten der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.
Für private Kurgäste und solche, deren Kurantrag abgelehnt wurde, gibt es in Gastein Kur- und Gesundheitspauschalen. Vorteil hierbei ist nicht nur, dass der Termin und die Unterkunft selbst gewählt werden. Es kann auch die Wirkung der Heilverfahren mit einem Urlaub in den Alpen kombiniert werden. Damit wird der Urlaub nicht nur erholsam, sondern auch regenerativ und erneuernd.
Mit den Pauschalangeboten werden Therapien, Heilmittel-Anwendungen und Unterkunft gemeinsam gebucht. Die <link unterkuenfte best-preis kur-gesundheitspartner>Kur- und Gesundheitspartner Gasteins sind Experten in Organisation und Abwicklung von Privatkuren und stehen bei allen Belangen unterstützend zur Seite.
Die besten Angebote, Events, welche Sie auf gar keinen Fall verpassen sollten.