Der Weg zur Gasteiner Kur

Der erste Weg führt zum Facharzt, in den meisten Fällen ein Rheumatologe oder ein Orthopäde. Dieser sollte den Kurantrag ausstellen, da ein Kurantrag vom Facharzt die Chance auf die Bewilligung erhöht. Also auf zum Facharzt!

Innerhalb von fünf Jahren können zwei Kuraufenthalte bewilligt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew jährlich eine Kur als freiwillige Leistung vom Versicherungsträger bewilligt bekommen. Wenn die gesetzlich vorgesehenen Fristen (2 Mal in 5 Jahren) unterschritten werden, muss Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung enthalten. Darüber hinaus besteht immer noch die Option, einzelne ambulante Therapien wahrzunehmen oder private Kur-Aufenthalte zu planen.  

 

Wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.

in 5 Jahren
2
Kuraufenthalte

Kurantrag an Österreichische Sozialversicherungsträger

Vertragshäuser für die stationäre Kur gibt es in Österreich für die Österreichischen Sozialversicherungsträger ÖGK, SVS, PVA, BVAEB und KFA.

 

Bewilligt werden kann zwei Mal alle fünf Jahre ein stationäres Heilverfahren (Ausnahme: unter bestimmten Voraussetzungen bei Morbus Bechterew 1 x im Jahr, freiwillige Leistung des Sozialversicherungsträgers) und zwischen diesen stationären Kuren auch ein Kurkostenzuschuss oder Therapien auf Verordnungsschein für ambulante Therapien. Damit können die Gasteiner Heilmittel auch jährlich genutzt werden, was der Gesundheit besonders zuträglich ist.

 

Ein Antrag auf Kur wird am besten von einem Facharzt ausgestellt. 

Es gibt drei verschiedene Ausprägungen der Bewilligung:

Stationäres Heilverfahren - 2 mal alle 5 Jahre, ausg. Morbus Bechterew

Kosten:

  • der Großteil der Kosten wird von der Sozialversicherung getragen
  • ein nach dem Einkommen gerichteter Selbstbehalt muss selbst bezahlt werden
  • die Abrechnung zwischen der Sozialversicherung und der Kureinrichtung erfolgt direkt

 

Organisation:

  • die Sozialversicherung organisiert den Aufenthalt in einer der stationären Kureinrichtungen Gasteins
  • ein Termin wird von der Kureinrichtung vorgeschlagen

Kurkostenzuschuss (ohne Fristen)

Kosten:

  • die Sozialversicherung bezahlt einen Zuschuss zu den Kurkosten
  • die Höhe des Zuschusses variiert
  • die Abrechnung erfolgt unterschiedlich: meist werden die Kosten der Kur vorerst selbst bezahlt und im Anschluss rückverrechnet

 

 

Organisation:

  • Unterkunft und Zeitpunkt der Kur können selbst gewählt werden

Verordnungsschein (ohne Fristen)

Kosten:

  • die bewilligten Therapien werden direkt mit den Vertragspartnern verrechnet

 

Organisation:

  • der Haus- oder Facharzt verordnet die Therapie
  • der Chefarzt bewilligt die Therapie
  • Bewilligungen können auch direkt vor Ort vom Vertragspartner per Fax eingeholt werden.

 

Private Krankenkassen

Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten können jedoch die Rechnung für die ärztlich verordneten Anwendungen einreichen. Je nach Tarifvereinbarungen ist eine Erstattung als physikalische Therapie möglich. Da immer mehr Krankenkassen auch auf Prävention setzen, wird ein Kuraufenthalt in Gastein oft unterstützt und ein Teil der Kosten rückerstattet

Von der Steuer absetzbar

Sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen und geleisteten Eigenanteile können bei der Einkommensteuererklärung bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Auch die Unterkunft kann abgesetzt werden, wenn die Unterbringung auf der Rechnung als Kuraufenthalt deklariert ist.

Kurantrag abgelehnt - was nun?

Wesentlicher Bestandteil eines Kurantrages ist die umfangreiche medizinische Begründung für eine Kur durch einen Facharzt. Ein erster Schritt bei einer Ablehnung ist also, den Kurantrag auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuell vom Facharzt ergänzen zu lassen.

 

Der Facharzt kann außerdem mit dem Chefarzt in Kontakt treten, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise über die Wirksamkeit, Effektivität und das Kosten-Nutzen-Verhalten der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.

Kur und Urlaub

Für private Kurgäste und solche, deren Kurantrag abgelehnt wurde, gibt es in Gastein Kur- und Gesundheitspauschalen. Vorteil hierbei ist nicht nur, dass der Termin und die Unterkunft selbst gewählt werden. Es kann auch die Wirkung der Heilverfahren mit einem Urlaub in den Alpen kombiniert werden. Damit wird der Urlaub nicht nur erholsam, sondern auch regenerativ und erneuernd.

Mit den Pauschalangeboten werden Therapien, Heilmittel-Anwendungen und Unterkunft gemeinsam gebucht. Die <link unterkuenfte best-preis kur-gesundheitspartner>Kur- und Gesundheitspartner Gasteins sind Experten in Organisation und Abwicklung von Privatkuren und stehen bei allen Belangen unterstützend zur Seite.

Das könnte Sie auch interessieren:

Vertragshäuser
Vertragshäuser
Diese Unterkünfte verrechnen Kuraufenthalte direkt mit den Krankenkassen.
Heilmittel
Heilmittel
Natürliche Heilmittel gegen Schmerzen.
mehr dazu
Ärzte vor Ort
Ärzte vor Ort
Kurärzte in Gastein.