Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Gasteinertal Tourismus GmbH mit Sitz in Bad Hofgastein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem § 4c des Salzburger Teilhabegesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gastein.com.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die Alternativtexte auf unserem Webauftritt bedürfen noch einer durchgehenden Prüfung, weshalb das Erfolgskriterium WCAG 1.1. Alternativtexte nur teilweise erfüllt ist. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte in den nächsten Entwicklungszyklen, spätestens bis Ende 2021 umzusetzen.

Mehrere Elemente auf der gesamten Seite verfügen nicht über genügend Kontrast, weshalb die Anforderung (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum) nicht vollständig erfüllt werden kann. Da es sich hier vorwiegend um Elemente mit Blau / Weiß Kontrast handelt, dies jedoch unseren CD-Farben entspricht, wird eine Behebung erst infolge einer Überarbeitung unserer Corporate Identity erledigt werden können.

"Bold"-Tag <b> wird verwendet, um Text zu formatieren. Außerdem werden die html Elemente <header> <main> und <footer> nicht verwendet um die Seite in bestimmte Regionen aufzuteilen. Somit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1. (Info und Beziehungen) nicht erfüllt.

Referenzen mit Aria-Label werden angegeben, obwohl das Ziel für die Referenz nicht vorhanden ist.
Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Formularfelder haben teilweise kein oder mehr als 1 Label angegeben. Daher kann der der Zweck des Labels teilweise nicht eindeutig zugeordnet werden. Damit sind die Erfolgskriterien 2.4.6 (Überschriften und Labels) und 3.3.2 (Labels und Anweisungen) nicht erfüllt.

Des Weiteren muss zur Erreichung des WCAG-Erfolgskriterium 2.1. Tastatur Erreichbarkeit das Hauptmenü geöffnet werden können, damit  die Unterpunkte in unserer Navigation angemessen mit der Tastatur bedient werden können. Dies funktioniert noch nicht einwandfrei. Der optische Fokus des aktiven Elements wird nicht hervorgehoben.

Einige Links auf der Webseite enthalten keinen Text, bzw. sind leere Links vorhanden, das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) ist also nicht vollständig erfüllt.

Diese Mängel werden von unserer Technikabteilung in den nächsten Entwicklungszyklen, spätestens bis Ende 2021 behoben.

Für das WCAG- Erfolgskriterium 3.1. Lesbarkeit haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf fremdsprachige Teile geprüft. Sollten Sie noch weitere Ausdrücke finden, die einer Kennzeichnung bedürfen, teilen Sie uns das bitte mit.

Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir habe die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.

Auch haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf visuelle Animationen sowie Audio- und Videodateien geprüft. Sollten Sie audiovisuelle Inhalte finden, für die Sie noch Textalternativen oder Untertitel benötigen oder Animationen finden, die noch Mechanismen zum Unterbrechen bedürfen, teilen Sie uns dies bitte gerne mit.

 

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Live übertragende zeitbasierte Medien wie zum Beispiel Webcams

Online Karten- und Kartendienste

PDF-Dokumente und Office-Dokumente, vorwiegend ältere, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
 

c) Unverhältnismäßige Belastung

Einige unserer Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

 

Erstellung dieser Erklärung zu Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.05.2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA. Überprüft wurden die Startseite, eine Standardinhaltsseite (Bad Gastein), eine Unterkunftsdetailseite sowie ein Formular (Gruppenanfragen). Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 05.05.2021 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über die E‑Mail-Adresse info@gastein.com zu kontaktieren.

 

Kontakt:

Gasteinertal Tourismus GmbH
Gasteiner Bundesstraße 367
5630 Bad Hofgastein
Österreich

Tel: +43 (0) 6432 / 3393-0
Fax: +43 (0) 6432 / 3393 120
Email: info@gastein.com
 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Salzburg wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben der Salzburger Web-Zugänglichkeitsverordnung durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.