Der Weg zur Gasteiner Kur

Der erste Weg führt zum Facharzt, in den meisten Fällen ein Rheumatologe oder ein Orthopäde. Dieser sollte den Kurantrag ausstellen, da ein Kurantrag vom Facharzt die Chance auf die Bewilligung erhöht. Also auf zum Facharzt!

Bewilligt werden alle drei Jahre ein ambulanter Kuraufenthalt oder alle vier Jahre ein stationärer Kuraufenthalt. Bei medizinischen Ausnahmen wird eine Kur auch öfter bewilligt. Der Antrag sollte medizinisch fundiert sein. 

 

Wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.

1 Kuraufenthalt alle
3
Jahre

Kurantrag an Deutsche Versicherungsträger

Bewilligt werden kann eine offene Badekur (ambulante Vorsorgeleistung) oder eine stationäre Vorsorgeleistung bzw. Rehabilitation. Ein Antrag auf Kur wird am besten von einem Facharzt ausgestellt. 

 

Abrechnungsvereinbarungen bestehen unter anderem mit Barmer, AOK, KKH, DAK, Techniker Krankenkasse, Hamburg Münchner, Schwäbisch-Gmünd Ersatzkasse, Hanseatische Ersatzkasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Behörde für Inneres, Bundesknappschaft, BIG, div. Betriebskassen, div. Innungskrankenkassen und Deutsche Beihilfe.

Ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur)

Kosten:

  • Kostenübernahme bei Therapien, abzüglich 10 % Eigenbeteiligung und 10 € pro ärztlicher Verordnung
  • Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung: zwischen 0 und 16 € pro Tag
  • Verrechnung direkt mit Vertragspartner. Voraussetzung: Bestätigung der Kostenübernahme bzw. Kurmittelscheckheft

 

Organisation:

  • alle drei Jahre möglich (öfter bei medizinischen Ausnahmen)
  • freie Wahl des Kurorts und der Unterkunft

 

Stationäre Vorsorgeleistung/Rehabilitation

Kosten:

  • volle Kostenübernahme mit Eigenbeteiligung durch die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung

 

Organisation:

  • Auswahl der Kureinrichtung zusammen mit Versicherung
  • Terminvergabe durch Kureinrichtung

 

Private Krankenkassen

Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest ein Teil der Kosten rückerstattet bekommen.

Von der Steuer absetzbar

Sämtliche ärztlich verordnete Anwendungen und geleistete Eigenanteile können bei der Einkommensteuererklärung bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Auch die Unterkunft kann abgesetzt werden, wenn die Unterbringung auf der Rechnung als Kuraufenthalt deklariert ist. Im Vorfeld muss allerdings die medizinische Notwendigkeit der Anwendungen von einem Amtsarzt attestiert worden sein.

Kurantrag abgelehnt - was nun?

Wesentlicher Bestandteil eines Kurantrages ist die umfangreiche medizinische Begründung für eine Kur durch einen Facharzt. Ein erster Schritt bei einer Ablehnung ist also, den Kurantrag auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuell vom Facharzt ergänzen zu lassen.

 

Der Facharzt kann außerdem mit dem Chefarzt in Kontakt treten, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise über die Wirksamkeit, Effektivität und das Kosten-Nutzen-Verhalten der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.

Kur und Urlaub

Für private Kurgäste und solche, deren Kurantrag abgelehnt wurde, gibt es in Gastein Kur- und Gesundheitspauschalen. Vorteil hierbei ist nicht nur, dass der Termin und die Unterkunft selbst gewählt werden. Es kann auch der Urlaub in den Alpen kombiniert werden mit der Wirkung der Heilmittel. Damit wird der Urlaub nicht nur erholsam, sondern auch regenerativ und erneuernd.

Mit den Pauschalangeboten werden Therapien, Heilmittel-Anwendungen und Unterkunft gemeinsam gebucht. Die Kur- und Gesundheitspartner Gasteins sind Experten in Organisation und Abwicklung von Privatkuren und stehen bei allen Belangen unterstützend zur Seite.

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