Der Weg zur Gasteiner Kur – Kurantrag in Südtirol

Wer in Südtirol eine Kur beantragen möchte, benötigt dafür einen Antrag von einem oder einer dazu berechtigten Facharzt oder Fachärztin. Zuständig sind bedienstete Fach*ärztinnen des rheumatologischen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebs oder Fachärzt*innen für Rehabilitation.

Der berechtigte Arztdoder ie berechtigte Ärztin stellt den Aufnahmeantrag Mod. BADGA/AT aus. Anschließend wird dieser zur Prüfung und Bewilligung an die zuständige Bewilligungsstelle weitergeleitet.

Bewilligt wird jedes Jahr eine stationäre Rehabilitation für Rheumapatienten mit Spondyloarthritis und Psoriasis-Arthritis mit Wirbelsäulenbeteiligung.  

 

Wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.

1 Kuraufenthalt
1
x im Jahr

Kurantrag an den Südtiroler Sanitätsbetrieb

Patient*innen aus Südtirol können eine stationäre Rehabilitation in Gastein über den Südtiroler Sanitätsbetrieb beantragen.

Voraussetzung ist ein fachärztlich begründeter Antrag durch die zuständige Fachärztin bzw. den zuständigen Facharzt und die Bewilligung durch die zuständige Stelle. Eine Kostenübernahme ist je nach medizinischer Indikation und Genehmigung möglich. Die Kurtaxe ist gesondert vor Ort zu entrichten.

Ambulant oder stationär?

Ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur)

Kosten:

  • Kostenübernahme bei Therapien, abzüglich 10 % Eigenbeteiligung und 10 € pro ärztlicher Verordnung
  • Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung: zwischen 8 und 13 € pro Tag
  • Verrechnung direkt mit Vertragspartner. Voraussetzung: Bestätigung der Kostenübernahme bzw. Kurmittelscheckheft

 

Organisation:

  • alle drei Jahre möglich (öfter bei medizinischen Ausnahmen)
  • freie Wahl des Kurorts und der Unterkunft

Stationäre Vorsorgeleistung/Rehabilitation

Kosten:

  • volle Kostenübernahme mit Eigenbeteiligung durch die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung

 

Organisation:

  • Auswahl der Kureinrichtung zusammen mit Versicherung
  • Terminvergabe durch Kureinrichtung

Private Krankenkassen & Kostenrückerstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für ärztliche Behandlungen in hochspezialisierten privaten Einrichtungen in Österreich rückerstattet werden. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Genehmigung durch die zuständige regionale Bezugsstelle. Zuständig ist die Landeskommission, die über Anträge und Beschwerden im Zusammenhang mit gesundheitlicher Betreuung entscheidet. Sie ist beim Ressort für Gesundheitswesen, Amt für Gesundheitssteuerung, angesiedelt.

 

Voraussetzungen
Eine Kostenrückerstattung ist nur möglich, wenn Sie im Landesgesundheitsdienst eingetragen sind. Personen mit Wohnsitz außerhalb Südtirols müssen sich an den jeweiligen Sanitätsbetrieb ihres Wohnsitzes wenden.

Kurantrag abgelehnt - was nun?

Wird ein Kurantrag abgelehnt, ist eine Kur trotzdem nicht automatisch ausgeschlossen. Häufig fehlt es vor allem an einer ausreichend nachvollziehbaren medizinischen Begründung.

In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Antrag gemeinsam mit dem oder der Ärzt*in zu überprüfen, zusätzliche Befunde nachzureichen oder die Begründung durch Fachärzt*innen ergänzen zu lassen. Auch ein direkter Austausch zwischen behandelndem oder behandelnder Ärzt*in und dem oder der Chefärzt*in der Versicherung kann helfen, offene Fragen zu klären.

Auf Anfrage stellt das Gasteiner Kurzentrum zudem wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur zur Verfügung: kur@gastein.com

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