Der Weg zur Gasteiner Kur – Kurantrag in Österreich

Wer eine Kur in Österreich machen möchte, stellt in der Regel zuerst einen Kurantrag über den/die Hausärzt*in oder den/die Fachärzt*in. Besonders häufig erfolgt die Antragstellung über Orthopäd*innen oder Rheumatolog*innen, da viele Kuraufenthalte bei Erkrankungen des Bewegungsapparats empfohlen werden.

Der Arzt oder die Ärztin begründet medizinisch, warum eine Kur sinnvoll ist. Anschließend prüft die Sozialversicherung den Antrag innerhalb von meist zwei bis sechs Wochen und entscheidet über die Bewilligung eines Kuraufenthalts.

das Wichtigste auf einen Blick

Kuraufenthalte in Österreich

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  • Kurantrag wird meist über Hausärzt*in oder Fachärzt*in gestellt
  • Entscheidung erfolgt durch die Sozialversicherung
  • in der Regel 2 Kuraufenthalte innerhalb von 5 Jahren
  • Bearbeitungsdauer meist 2 bis 6 Wochen
  • Alternativen: Kurkostenzuschuss oder ambulante Therapien

Wer hat Anspruch auf eine Kur in Österreich?

Anspruch auf eine Kur haben grundsätzlich versicherte Personen der österreichischen Sozialversicherung, wenn ein medizinischer Bedarf vorliegt.

 

Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin bestätigt, dass eine Kur:

 

  • die Gesundheit verbessern kann
  • Beschwerden lindert
  • eine Verschlechterung der Krankheit verhindert
  • oder die Arbeitsfähigkeit wiederherstellt

 

Typische Gründe für eine Kur sind zum Beispiel:

 

  • Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • rheumatische Erkrankungen
  • chronische Schmerzen
  • orthopädische Beschwerden
  • Rehabilitation nach Krankheiten

 

Die Beantragung einer Kur oder Reha wird meist von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen gestellt und anschließend bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht.

Kurantrag stellen: So läuft die Beantragung einer Kur in Österreich ab

Der Kurantrag in Österreich wird meist über den/die Hausärzt*in oder Fachärzt*in gestellt. Dieser erstellt den Antrag mit medizinischer Begründung und übermittelt ihn an die zuständige Sozialversicherung. Dort wird geprüft, ob ein stationärer Kuraufenthalt, ein Kurkostenzuschuss oder ambulante Therapien bewilligt werden.

 

Vertragshäuser für stationäre Kuraufenthalte bestehen in Österreich mit folgenden Sozialversicherungsträgern:

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  • BVAEB
  • KFA

Wie oft kann ein Kuraufenthalt beantragt werden?

In der Regel kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ein stationäres Heilverfahren bewilligt werden.

 

Zwischen diesen Aufenthalten können Versicherte auch:

  • einen Kurkostenzuschuss beantragen oder
  • Therapien auf Verordnungsschein in Anspruch nehmen

 

Dadurch können die Gasteiner Heilmittel teilweise auch jährlich genutzt werden, wenn eine medizinische Verordnung vorliegt.

Wie lange dauert ein Kurantrag bis zur Bewilligung?

Nach der Einreichung prüft die Sozialversicherung den Antrag medizinisch und organisatorisch. In den meisten Fällen dauert die Bearbeitung zwischen zwei und sechs Wochen. Die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Versicherungsträger sowie von der medizinischen Begründung ab.

Nach der Bewilligung organisiert die Sozialversicherung den Kuraufenthalt oder bestätigt den Anspruch auf einen Zuschuss.

Welche Formen der Kurbewilligung gibt es?

Je nach medizinischer Situation und Entscheidung der Sozialversicherung gibt es unterschiedliche Formen der Kurbewilligung.

Stationäres Heilverfahren

Beim stationären Heilverfahren organisiert die Sozialversicherung den Kuraufenthalt in einer geeigneten Einrichtung.

 

Kosten

  • Der Großteil der Kosten wird von der Sozialversicherung übernommen.
  • Ein einkommensabhängiger Selbstbehalt kann anfallen.

Organisation

  • Wird von der Sozialversicherung organisiert.
  • Die Kur findet in einer stationären Kureinrichtung statt.
  • Ein Termin wird von der Einrichtung vorgeschlagen.
  • Diese Form entspricht der klassischen bewilligten Kur über die Krankenkasse.

Kurkostenzuschuss

Beim Kurkostenzuschuss erhalten Versicherte eine finanzielle Unterstützung für einen selbst organisierten Kuraufenthalt.

 

Kosten

  • Die Sozialversicherung zahlt einen Zuschuss zu den Kurkosten.
  • Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Versicherungsträger.
  • Meist werden die Kosten zuerst selbst bezahlt und anschließend teilweise rückerstattet.

Organisation

  • Unterkunft und Termin können frei gewählt werden.
  • Der Kuraufenthalt wird individuell organisiert.

 

Diese Variante bietet mehr Flexibilität bei der Planung.

Verordnungsschein für Therapien

Eine weitere Möglichkeit sind ambulante Therapien auf Verordnungsschein.

 

Kosten

  • Die verordneten Therapien werden direkt mit Vertragspartnern der Sozialversicherung abgerechnet.

Organisation

  • Der/die Hausärzt*in oder Fachärzt*in stellt die Verordnung aus.
  • Die Therapie wird vom Chefarzt bewilligt.
  • Teilweise kann die Bewilligung auch direkt vor Ort erfolgen.

 

Diese Form ermöglicht die Nutzung von Kurleistungen ohne stationären Aufenthalt.

Private Krankenkassen

Mit privaten Krankenkassen bestehen meist keine direkten Abrechnungsverträge. Patientinnen und Patienten können jedoch die Rechnungen für ärztlich verordnete Anwendungen einreichen. Je nach Tarif kann eine teilweise Rückerstattung erfolgen.

Viele private Versicherungen unterstützen mittlerweile auch präventive Gesundheitsmaßnahmen. Daher wird ein Kuraufenthalt in Gastein in vielen Fällen finanziell mitgetragen.

Kurkosten steuerlich absetzen

Ärztlich verordnete Kurleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Ausgaben können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:

  • medizinische Anwendungen
  • Selbstbehalte
  • teilweise auch Unterkunftskosten

 

Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt eindeutig als Kuraufenthalt dokumentiert ist.

Was tun, wenn der Kurantrag abgelehnt wird?

Wird ein Kurantrag abgelehnt, bedeutet das nicht automatisch das endgültige Ende der Möglichkeit einer Kur. Häufig liegt die Ablehnung daran, dass die medizinische Begründung nicht ausreichend dokumentiert ist.

 

In diesem Fall kann es helfen:

  • den Antrag gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin zu überprüfen
  • zusätzliche medizinische Befunde einzureichen
  • eine ausführlichere Begründung durch den/die Fachärzt*in zu ergänzen

 

Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin kann außerdem Kontakt mit dem Chefarzt oder der Chefärztin der Versicherung aufnehmen, um offene Fragen zu klären.

Auf Anfrage stellt das Gasteiner Kurzentrum auch wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur zur Verfügung.

 

Häufig gestellte Fragen zum Kurantrag in Österreich

Wer hat Anspruch auf eine Kur in Österreich?

Versicherte der österreichischen Sozialversicherung können eine Kur beantragen, wenn medizinischer Bedarf besteht. Der Antrag wird in der Regel von Hausärzt*in oder Fachärzt*in gestellt und von der Sozialversicherung geprüft.

Wie lange dauert ein Kurantrag bis zur Bewilligung in Österreich?

Die Bearbeitung eines Kurantrags dauert meist zwischen zwei und sechs Wochen. Die genaue Dauer hängt vom Versicherungsträger und der medizinischen Prüfung ab.

Wie oft kann man eine Kur in Österreich beantragen?

In der Regel können zwei Kuraufenthalte in fünf Jahren bewilligt werden. In bestimmten Fällen, etwa bei Morbus Bechterew, kann eine Kur auch häufiger genehmigt werden.

Wo stellt man einen Kurantrag in Österreich?

Der Antrag wird meist über Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen gestellt und anschließend bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht.

Kann man eine Kur auch privat machen?

Ja. Wenn der Kurantrag abgelehnt wird oder keine Bewilligung vorliegt, kann ein Kuraufenthalt auch privat organisiert werden.

Kann man eine Kur für Ehepaare beantragen?

Bei bewilligten, stationären Kuren organisiert die Sozialversicherung den Ablauf – eine gemeinsame Zuteilung ist in diesem Fall nicht immer möglich. Bei Kurkostenzuschuss oder privater Kur können Termin und Unterkunft für eine Kur zu zweit leichter geplant werden.

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