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Mein Gasteinerlebnis
Wer eine Kur in Österreich machen möchte, stellt in der Regel zuerst einen Kurantrag über den/die Hausärzt*in oder den/die Fachärzt*in. Besonders häufig erfolgt die Antragstellung über Orthopäd*innen oder Rheumatolog*innen, da viele Kuraufenthalte bei Erkrankungen des Bewegungsapparats empfohlen werden.
Der Arzt oder die Ärztin begründet medizinisch, warum eine Kur sinnvoll ist. Anschließend prüft die Sozialversicherung den Antrag innerhalb von meist zwei bis sechs Wochen und entscheidet über die Bewilligung eines Kuraufenthalts.
Anspruch auf eine Kur haben grundsätzlich versicherte Personen der österreichischen Sozialversicherung, wenn ein medizinischer Bedarf vorliegt.
Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin bestätigt, dass eine Kur:
Typische Gründe für eine Kur sind zum Beispiel:
Die Beantragung einer Kur oder Reha wird meist von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen gestellt und anschließend bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht.
Der Kurantrag in Österreich wird meist über den/die Hausärzt*in oder Fachärzt*in gestellt. Dieser erstellt den Antrag mit medizinischer Begründung und übermittelt ihn an die zuständige Sozialversicherung. Dort wird geprüft, ob ein stationärer Kuraufenthalt, ein Kurkostenzuschuss oder ambulante Therapien bewilligt werden.
Vertragshäuser für stationäre Kuraufenthalte bestehen in Österreich mit folgenden Sozialversicherungsträgern:
In der Regel kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ein stationäres Heilverfahren bewilligt werden.
Zwischen diesen Aufenthalten können Versicherte auch:
Dadurch können die Gasteiner Heilmittel teilweise auch jährlich genutzt werden, wenn eine medizinische Verordnung vorliegt.
Nach der Einreichung prüft die Sozialversicherung den Antrag medizinisch und organisatorisch. In den meisten Fällen dauert die Bearbeitung zwischen zwei und sechs Wochen. Die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Versicherungsträger sowie von der medizinischen Begründung ab.
Nach der Bewilligung organisiert die Sozialversicherung den Kuraufenthalt oder bestätigt den Anspruch auf einen Zuschuss.
Je nach medizinischer Situation und Entscheidung der Sozialversicherung gibt es unterschiedliche Formen der Kurbewilligung.
Beim stationären Heilverfahren organisiert die Sozialversicherung den Kuraufenthalt in einer geeigneten Einrichtung.
Kosten
Organisation
Beim Kurkostenzuschuss erhalten Versicherte eine finanzielle Unterstützung für einen selbst organisierten Kuraufenthalt.
Kosten
Organisation
Diese Variante bietet mehr Flexibilität bei der Planung.
Eine weitere Möglichkeit sind ambulante Therapien auf Verordnungsschein.
Kosten
Organisation
Diese Form ermöglicht die Nutzung von Kurleistungen ohne stationären Aufenthalt.
Mit privaten Krankenkassen bestehen meist keine direkten Abrechnungsverträge. Patientinnen und Patienten können jedoch die Rechnungen für ärztlich verordnete Anwendungen einreichen. Je nach Tarif kann eine teilweise Rückerstattung erfolgen.
Viele private Versicherungen unterstützen mittlerweile auch präventive Gesundheitsmaßnahmen. Daher wird ein Kuraufenthalt in Gastein in vielen Fällen finanziell mitgetragen.
Ärztlich verordnete Kurleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Ausgaben können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:
Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt eindeutig als Kuraufenthalt dokumentiert ist.
Wird ein Kurantrag abgelehnt, bedeutet das nicht automatisch das endgültige Ende der Möglichkeit einer Kur. Häufig liegt die Ablehnung daran, dass die medizinische Begründung nicht ausreichend dokumentiert ist.
In diesem Fall kann es helfen:
Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin kann außerdem Kontakt mit dem Chefarzt oder der Chefärztin der Versicherung aufnehmen, um offene Fragen zu klären.
Auf Anfrage stellt das Gasteiner Kurzentrum auch wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur zur Verfügung.
Versicherte der österreichischen Sozialversicherung können eine Kur beantragen, wenn medizinischer Bedarf besteht. Der Antrag wird in der Regel von Hausärzt*in oder Fachärzt*in gestellt und von der Sozialversicherung geprüft.
Die Bearbeitung eines Kurantrags dauert meist zwischen zwei und sechs Wochen. Die genaue Dauer hängt vom Versicherungsträger und der medizinischen Prüfung ab.
In der Regel können zwei Kuraufenthalte in fünf Jahren bewilligt werden. In bestimmten Fällen, etwa bei Morbus Bechterew, kann eine Kur auch häufiger genehmigt werden.
Der Antrag wird meist über Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen gestellt und anschließend bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht.
Ja. Wenn der Kurantrag abgelehnt wird oder keine Bewilligung vorliegt, kann ein Kuraufenthalt auch privat organisiert werden.
Bei bewilligten, stationären Kuren organisiert die Sozialversicherung den Ablauf – eine gemeinsame Zuteilung ist in diesem Fall nicht immer möglich. Bei Kurkostenzuschuss oder privater Kur können Termin und Unterkunft für eine Kur zu zweit leichter geplant werden.
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