Der Weg zur Gasteiner Kur – Kurantrag in Deutschland

Wer in Deutschland eine Kur beantragen möchte, sollte sich am besten zuerst an eine*n Fachärzt*in wenden – in vielen Fällen an einen Rheumatolog*in oder Orthopäd*in. Das ist sinnvoll, weil ein fachärztlich ausgestellter Kurantrag die Aussicht auf eine Bewilligung häufig erhöht.

Die Ärzt*innen halten im Antrag fest, aus welchen medizinischen Gründen eine Kur empfohlen wird. Danach werden die Unterlagen vom zuständigen Kostenträger geprüft, der über die Genehmigung des Aufenthalts entscheidet.

Bewilligt werden alle drei Jahre ein ambulanter Kuraufenthalt oder alle vier Jahre ein stationärer Kuraufenthalt. Bei medizinischen Ausnahmen wird eine Kur auch öfter bewilligt. Der Antrag sollte medizinisch fundiert sein. 

 

Wissenschaftliche Informationen und Studien zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur werden auf Anfrage an kur@gastein.com gerne zugesandt.

1 Kuraufenthalt alle
3
Jahre

Kurantrag an Deutsche Versicherungsträger

In Deutschland kann je nach medizinischer Indikation eine offene Badekur als ambulante Vorsorgeleistung oder eine stationäre Vorsorgeleistung beziehungsweise Rehabilitation beantragt werden. Der Antrag wird gemeinsam mit dem oder der behandelnden Ärzt*in gestellt; eine fachärztliche Begründung kann dabei besonders hilfreich sein.

Abrechnungsvereinbarungen bestehen unter anderem mit AOK, BARMER, KKH, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, BIG direkt gesund, verschiedenen Betriebs- und Innungskrankenkassen, der KNAPPSCHAFT sowie der SVLFG.

Ambulant oder stationär?

Ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur)

Kosten:

  • Kostenübernahme bei Therapien, abzüglich 10 % Eigenbeteiligung und 10 € pro ärztlicher Verordnung
  • Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung: zwischen 0 und 16 € pro Tag
  • Verrechnung direkt mit Vertragspartner. Voraussetzung: Bestätigung der Kostenübernahme bzw. Kurmittelscheckheft

 

Organisation:

  • alle drei Jahre möglich (öfter bei medizinischen Ausnahmen)
  • freie Wahl des Kurorts und der Unterkunft

 

Stationäre Vorsorgeleistung/Rehabilitation

Kosten:

  • volle Kostenübernahme mit Eigenbeteiligung durch die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung

 

Organisation:

  • Auswahl der Kureinrichtung zusammen mit Versicherung
  • Terminvergabe durch Kureinrichtung

 

Private Krankenkassen

Bei privaten Krankenversicherungen in Deutschland hängt die Kostenübernahme für eine Kur oder Reha grundsätzlich vom individuellen Tarif ab. Ein allgemeiner Anspruch auf Erstattung besteht nicht automatisch. Deshalb sollte vor Beginn der Kur unbedingt mit der privaten Krankenversicherung geklärt werden, ob und in welchem Umfang Leistungen in Gastein übernommen werden. In vielen Fällen erhalten Privatpatient*innen zunächst eine Rechnung und reichen diese anschließend selbst bei ihrer Versicherung ein; ob eine vollständige oder nur teilweise Erstattung erfolgt, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif.

Von der Steuer absetzbar

Sämtliche ärztlich verordnete Anwendungen und geleistete Eigenanteile können bei der Einkommensteuererklärung bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Auch die Unterkunft kann abgesetzt werden, wenn die Unterbringung auf der Rechnung als Kuraufenthalt deklariert ist. Im Vorfeld muss allerdings die medizinische Notwendigkeit der Anwendungen von einem Amtsarzt attestiert worden sein.

Kurantrag abgelehnt - was nun?

Wird der Kurantrag abgelehnt, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende der Antragstellung. Oft fehlt im Antrag eine ausreichend klare medizinische Begründung.

Dann kann es helfen, den Antrag gemeinsam mit dem oder der Ärzt*in zu überarbeiten, zusätzliche Befunde einzureichen oder eine ausführlichere fachärztliche Stellungnahme beizulegen. In manchen Fällen lassen sich Rückfragen auch direkt zwischen dem oder der behandelnden Ärzt*in und der Versicherung klären.

Auf Wunsch stellen wir außerdem wissenschaftliche Informationen und Studien zur Gasteiner Kur bereit: kur@gastein.com

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