Sicherheit & Pistenregeln in Gastein

Sicherheit geht beim Skifahren & Snowboarden vor.

Für Kinder bis 15 Jahren gilt in Österreich beim Skifahren & Snowboarden Helmpflicht. Sie können sich in jeder Skischule und in den Skiverleih Geschäften im Tal Skihelme ausleihen. Wenn Ihre Kinder in einer der Gasteiner Skischulen einen Kurs absolvieren,  sind sie in den besten Händen. Die ausgebildeten Lehrer bringen Ihren Kindern sicher das Skifahren und Snowboarden bei und kennen sich im Notfall auch mit erster Hilfe aus. So wird das Skifahren zum sicheren Erlebnis, und auch die Eltern können so einen sorgenfreien Skiurlaub genießen.

Skifahrer in Gastein

FIS Pistenregeln:

1. Rücksicht nehmen auf die anderen Skifahrer

Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

 

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

 

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird.

 

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

 

5. Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt eingefahren ist oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

 

6. Anhalten

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

 

7. Aufstieg und Abfahrt

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

 

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

 

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.

 

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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